ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

inlingua Sprachschule Würzburg / Schweinfurt / Tauberbischofsheim

§ 1 Allgemeines

Die AGB sind Bestandteil des Vertrages. 
Ein Unterrichtsvertrag kommt zu zustande, wenn die Unterrichtsbuchung mündlich, fernmündlich, postalisch, per E-Mail oder per Fax erfolgt. Eine rechtliche Bindungswirkung tritt jedoch erst durch unsere Bestätigung oder Beginn der Erteilung des Unterrichts ein. 
Die Hausordnung gilt für alle Räume und das Außengelände der inlingua Sprachschule Würzburg.
Der Unterricht wird nach der inlingua Methode erteilt. Eine Unterrichtstunde dauert 45 Minuten.
Grundsätzlich können terminliche Zusagen nur unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der entsprechenden Lehrkräfte gegeben werden. inlingua behält sich das Recht vor, im Falle von Gruppenkursen, Deutschintensivkursen / Integrations- und DeuFöV-Kursen den voraussichtlichen Kursbeginn bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl zu verschieben. Im Falle einer Verschiebung des Kursbeginns, kann ein verbindlicher Unterrichtsbeginn erst nach Bestätigung durch die Schule garantiert werden. inlingua behält sich das Recht vor, offene Gruppenkurse aufzulösen, miteinander zu vereinen oder Teilnehmer aus einem Kurs in einen anderen Kurs zu überweisen, Kurspausen zu veranlassen wenn keine Lehrkraft zur Verfügung steht (aus diesem Grund ausfallende Ustd. werden nachgeholt) bzw. einen Kurs bei Unterschreiten der vereinbarten Mindestteilnehmerzahl aufzulösen oder die verbleibenden Unterrichtsstunden in dem Verhältnis zu kürzen, das der Verringerung der Teilnehmerzahl entspricht. Wird ein Kurs durch inlingua aufgelöst, erfolgt die Rückerstattung der Kursgebühren für noch nicht wahrgenommene Unterrichtsstunden. Weitere Ansprüche seitens der betroffenen Kursteilnehmer an inlingua bestehen nicht.
Für Gruppenkurse gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen. Sollte ein Gruppenkurs mit nur 1 Teilnehmer durchgeführt werden und über die gesamte Vertragsdauer keine weiteren Teilnehmer in die Gruppe einsteigen, so wird die Zahl der gebuchten Unterrichtsstunde um die Hälfte reduziert. Bei Gruppen mit nur 2 Teilnehmern wird die Zahl der gebuchten Unterrichtsstunden um 25% reduziert. Erst ab einer Zahl von mindestens 3 Teilnehmern, erhalten diese die voll gebuchte Zahl an Unterrichtsstunden. 1 TN = 50% der gebuchten Unterrichtsstunden; 2 TN = je 75% der gebuchten Unterrichtsstunden, ab 3 TN = jeweils volle Stundenzahl. Eine Rückerstattung der Kosten erfolgt nicht.
Für die Deutschintensivkurse / Integrationskurse gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 17 Personen. 
Der Unterricht durch bestimmte Dozenten ist nicht geschuldet. Die Nennung von Dozenten, z.B. in Programmen oder der Vereinbarung, ist daher lediglich unverbindlich. Wir sind zur Auswechslung von Dozenten berechtigt. 
Dem Unterricht kann ein pädagogischer Berater beiwohnen, der allerdings nicht in den Unterricht eingreift.
Alle Vereinbarungen bezüglich Unterrichtsform, -dauer, -zeiten, -inhalt sowie Um- bzw. Abmeldungen usw. werden ausschließlich mit dem Sekretariat bzw. der Geschäftsleitung getroffen.
Die Teilnahme an einem Kurs bei inlingua verpflichtet den Kursteilnehmer, soweit nicht ausdrücklich im Vertrag anders vereinbart, zur Abnahme und Nutzung des inlingua Lehrmaterials. 
Der Teilnehmer ist dazu verpflichtet alle Unterrichtsstunden, die über die im Vertrag gebuchte Anzahl hinausgehen und die von dem Teilnehmer wahrgenommen wurden, ohne dass hierüber eine Vertragsverlängerung vorliegt, in jedem Falle zu bezahlen. In diesem Fall wird der Vertrag zu den bisherigen Konditionen um die bereits zusätzlich wahrgenommen Unterrichtsstunden automatisch verlängert.
Eine grundsätzliche Vertragsverlängerung nach Ablauf gebuchter Unterrichtsstunden kann mit der Schule jederzeit schriftlich vereinbart werden. Zusätzlich wird bei jedem Vertragsabschluss eine Bearbeitungsgebühr von 30 EUR erhoben.
Jede Adressänderung ist der Schule unverzüglich mitzuteilen.

§ 2 Kündigung und Abbruch

Der Vertrag ist für eine feste Leistungszeit geschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist daher ausgeschlossen. Eine fristlose Kündigung aufgrund einer besonderen Vertrauensstellung nach §627 BGB besteht nicht. Ein etwaiges Recht zur außerordentlichen Kündigung aus sonstigen Gründen bleibt unberührt.
Es besteht die Möglichkeit Verträge für Gruppenunterricht einmalig in Einzelunterricht umzuwandeln.
Im Falle eines Wegzuges, kann über den Wert der verbleibenden Reststunden nach Zahlung des Gesamtbetrages an inlingua Würzburg ein Gutschein ausgestellt werden, der bei jeder anderen inlingua Sprachschule weltweit eingelöst werden kann. Auf Verlangen der Schule muss ein schriftlicher Nachweis über den Wegzug vorgelegt werden. Die Transferkosten betragen 10% des Restwertes der nicht wahrgenommenen Unterrichtsstunden. Dieser Gutschein hat eine Gültigkeitsdauer von 1 Jahr ab Ausstellungsdatum.
Bei frühzeitiger Kündigung VOR Vertragsbeginn wird die Bearbeitungsgebühr von 30 EUR einbehalten sowie 50% der gesamten Vertragssumme (Ausnahme: Dies gilt nicht für Teilnehmer mit Berechtigung zur Teilnahme an geförderten Maßnahmen. s. §5).
Bei Kursabbruch NACH Vertragsbeginn ist die komplette Vertragssumme fällig.

§ 3 Terminverschiebungen und -absagen

Bei Gruppenunterricht (GU) müssen die gebuchten Unterrichtsstunden laut vorgegebenem Terminplan am Stück wahrgenommen werden. Der Unterricht darf weder von den Kursteilnehmern noch von der Lehrkraft abgesagt oder verschoben werden. Der Unterricht gilt als erteilt, solange die Lehrkraft anwesend war. Diese ist dazu verpflichtet 20 Minuten auf evtl. verspätet eintreffende Kursteilnehmer zu warten. Erscheint nach Ablauf dieser Frist kein Kursteilnehmer zum Unterricht, gilt der Unterricht als erteilt.
Für versäumte Unterrichtsstunden wird kein Ersatz gewährt. Hausaufgaben bzw. die versäumten Lektionen können im Sekretariat abgefragt werden. Grundsätzlich sind keine Ferien vorgesehen.
Vertragsänderungen bzw. -unterbrechungen wegen Urlaub, Krankheit, Notfällen usw. sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Für den Fall, dass sich nur ein Teilnehmer für einen Gruppenkurs angemeldet hat, gelten keine Ausnahmeregelungen von den Bedingungen für Gruppenkurse.
Bei Einzelunterricht (EU+GEU+CP+ExI+IG), Clubunterricht (CU) sowie Firmenkursen (FU) besteht die Möglichkeit, Sitzungen kostenlos zu verschieben, sofern die Absage des Termins mindestens 24 Stunden vor dem ursprünglich geplanten Unterrichtsbeginn erfolgt. Unterrichtsstunden, die Montag nach 12:00 Uhr bzw. Montagabend stattfinden sollen, können an dem jeweiligen Montag noch zwischen 08:00 und 10:00 Uhr abgesagt bzw. verschoben werden. Dies gilt nicht für Unterrichtsstunden, die für Montagmorgen vor 12:00 Uhr geplant sind. 
Sollte ein Einzel- oder Clubunterricht über einen längeren Zeitraum (z.B. wegen Urlaub, Dienstreise, Krankheit etc.) nicht stattfinden können, kann nach Rücksprache mit dem Sekretariat eine offizielle Kurspause eingelegt werden. Der Unterricht muss jedoch innerhalb von 12 Monaten ab Vertragsunterbrechung wieder aufgenommen werden, andernfalls verfallen die verbleibenden Unterrichtsstunden.

§ 4 Urheber- und Nutzungsrechte

Unterrichtsmaterialien sind unser geistiges Eigentum, bzw. das des Erstellers. 
Die Lernmaterialien oder Teile daraus dürfen ohne schriftliche Einwilligung von uns nicht übersetzt oder vervielfältigt oder zu anderen Zwecken als zur Unterrichtung der Teilnehmer verwendet werden.

§ 5 Integrationskurse und DeuFöv-Kurse

Es gelten die Teilnahmebedingungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Bei Inanspruchnahme der Förderung besteht eine Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht. 
Bei inlingua Würzburg / Deutschzentrum Schweinfurt muss jedes Fernbleiben vom Unterricht (Fehltag) unter Angabe von Gründen beim Sekretariat entschuldigt werden, da die Fehltage dem BAMF und ggf. dem Jobcenter gemeldet werden müssen. Dazu ist in dem jeweiligen Modul am 1. Tag des Fehlens ein Anruf bei der Schule unter 0931 4 52 58 58 (Würzburg) 09721 7382840 (Deutschzentrum Schweinfurt) vor Kursbeginn notwendig. 
Ab dem 1. Tag des Fehlens muss eine ärztliche Bescheinigung (=ein Attest) vorgelegt werden.
Teilnehmer, die innerhalb der ersten 5 Tage eines Moduls ohne ärztliches Attest vom Unterricht fernbleiben, können von inlingua vom Sprachkurs abgemeldet werden.
Das Attest ist innerhalb von 24 Stunden nach Ausstellung im Sekretariat vorzuzeigen. 
Der Teilnehmer hat aktiv im Rahmen der Maßnahme mitzuarbeiten und erforderlichen Anleitungen und Anweisungen der Lehrkräfte Folge zu leisten.

§ 6 Prüfungsvorbereitung auf interne und externe Prüfungen

Die Teilnahme an einem Sprachkurs bei inlingua bereitet sowohl auf inlingua interne als auch auf externe Prüfungen vor. 
Die Anmeldung zu den telc-Prüfungen, „Deutschtest für Zuwanderer“ sowie „Leben in Deutschland“ ist verbindlich. inlingua übernimmt jedoch keine Garantie für das Bestehen jeglicher interner sowie externer Prüfung(en) auch wenn ein Prüfungsvorbereitungskurs durch inlingua durchgeführt wurde. Der Teilnehmer ist dazu verpflichtet sich eigenständig über die Prüfungszulassungsbedingungen bzw. die Prüfungsvoraussetzungen externer Prüfungszentren (IHK, usw.) im Voraus zu informieren. inlingua übernimmt bei Nichterfüllung der Prüfungsvoraussetzungen keinerlei Haftung. inlingua übernimmt ebenfalls keinerlei Haftung dafür, dass die externe Prüfung von einem Prüfungszentrum (IHK, usw.) in der Region bzw. in der BRD angeboten wird.

§ 7 Zahlung / Fälligkeit

Alle unsere Kurse bereiten auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vor und sind daher, sofern im Auftrag nicht ausdrücklich anders bestimmt, gemäß § 4 Nr. 21 a, bb UStG von der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt. / VAT) befreit.
Einschreibegebühr, Lehrgangsgebühr, Prüfungsgebühren und der Preis für das Lehrmaterial sind zum vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen. Besteht diesbezüglich keine besondere Vereinbarung, sind Einschreibegebühr, Prüfungsgebühren und der Preis für das Lehrmaterial sofort fällig. Die Lehrgangsgebühren sind in diesem Fall im Voraus für einen Zeitraum von 4 Wochen zu begleichen.
Die Zahlung hat ohne Abzüge zu erfolgen. Skonto wird nicht gewährt.
Der vorgegebene Zahlungsplan muss trotz eventueller Terminänderungen bzw. Kurswechsel eingehalten werden. Eine Freistellung von der Entrichtung der Kursgebühren erfolgt nur dann, wenn ein Kurs aus innerbetrieblichen Gründen seitens inlingua nicht durchgeführt werden kann.

§ 8 Haftung

Der Trainingsbesuch erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Verlust von Wertsachen jeglicher Art bzw. Garderobe, übernimmt die Schule keine Haftung. Für haftpflichtversicherte Risiken beschränkt sich die Haftung auf die Leistungen der Haftpflichtversicherung. 
Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, dass es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede Pflicht gemeint, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Sofern nicht Vorsatz vorliegt, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzt oder für Fälle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Aufwendungsersatzansprüche des Kunden nach §284 BGB sind insoweit abbedungen, als ein Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen ist. 

§ 9 Abwerbung von Mitarbeitern

Der Kunde verpflichtet sich, keinen unserer Trainer direkt und unter unserer Umgehung zu beschäftigen. Diese Pflicht gilt für einen Zeitraum bis 1 Jahr nach Abschluss der letzten Trainingsmaßnahme. Wird gegen diese Pflicht verstoßen, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von € 5.000,00 zu unseren Gunsten fällig, es sei denn der Kunde hat den Verstoß gegen diese Pflicht nicht zu vertreten. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche werden hierdurch nicht beschränkt.

§ 10 Erfüllungsort, Gerichtstand und anwendbares Recht

Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtstand sind, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine Person, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist, an unserem Sitz in Würzburg. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht.

§ 11 Verbraucherstreitbeilegung

Wir nutzen das Online-Werbeprogramm „Google AdWords“ und im Rahmen von Google AdWords das Conversion-Tracking. Das Google Conversion Tracking ist ein Analysedienst der Google Inc. (1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA; „Google“). Wenn Sie auf eine von Google geschaltete Anzeige klicken, wird ein Cookie für das Conversion-Tracking auf Ihrem Rechner abgelegt. Diese Cookies verlieren nach 30 Tagen ihre Gültigkeit, enthalten keine personenbezogenen Daten und dienen somit nicht der persönlichen Identifizierung. inlingua Sprachschule Würzburg / Schweinfurt / Tauberbischofsheim nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

§ 12 Wirksamkeit

Sollten einzelne Passagen der AGB nach geltendem Recht ungültig sein, behalten alle anderen Passagen ihre Gültigkeit.
Mit Erscheinen der aktualisierten AGB verlieren ältere Versionen ihre Gültigkeit. 

Stand: 23.01.2018

Allgemeine Geschäftsbedingungen inlingua Übersetzungsdienst

§ 1 Geltung

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Fertigung von Übersetzungen und ähnliche bzw. zugehörige Werk- oder Dienstleistungen (etwa Korrekturlesen oder Beglaubigungen) sowie Dolmetschverträge. Alle Aufträge werden ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen - AGB - angenommen und ausgeführt. Der Auftraggeber erkennt diese mit der Auftragserteilung an. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht akzeptiert. 

§ 2 Zustandekommen eines Auftrages, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Die Auftragserteilung kann postalisch, per E-Mail oder per Fax erfolgen. Eine rechtliche Bindungswirkung tritt erst nach schriftlicher Auftragserteilung (persönlich auf dem Auftragserteilungsformular oder per Email) sowie Auftragsbestätigung durch inlingua ein. Bei Auftragserteilung wird die Gesamtzahlung fällig. 

Der Preis wird im Rahmen eines Angebots festgesetzt. Das Angebot wird per Email an den Kunden versandt bzw. telefonisch mitgeteilt. Sollte der Kunde den Auftrag vor Angebotserhalt auf jeden Fall erteilt haben, erhält er mittels Auftragsbestätigung die Kostenhöhe mitgeteilt (per Email). 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, inlingua bereits bei der Auftragserteilung hinsichtlich der für die Auftragsbearbeitung erforderlichen Umstände - insbesondere Zielsprache, Verwendungszweck, Fachgebiet, besondere Terminologiewünsche, Wünsche hinsichtlich der Ausführungsform etc. - ausreichend zu instruieren. Sofern für die Anfertigung der Übersetzung ergänzende Informationen erforderlich sind, sind diese bereits bei Auftragserteilung zu übermitteln. 

Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, Dokumente mit klar ersichtlichem Format und leserlichem Inhalt zu liefern. Der Auftraggeber ist verpflichtet, inlingua sofort über etwaige Änderungen während des Übersetzungsprozesses in Kenntnis zu setzen, die in irgendeiner Form den Inhalt oder das Format des Endproduktes beeinflussen könnten. Jede Änderung kann Anlass zur Preisangleichung nach beiderseitiger Vereinbarung sein. 

Für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unrichtige oder unvollständige Übertragung des Ausgangstextes oder durch missverständliche oder falsche Formulierungen im Ausgangstext entstehen, wird keine Haftung übernommen. inlingua setzt voraus, dass der Auftraggeber seine Datensätze, auch über den Zeitpunkt der Auslieferung der Arbeiten an ihn, hinaus sichert. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Mitwirkungspflichten, so geht dies zu seinen Lasten. 

§ 3 Kündigung des erteilten Auftrages

Bei der Stornierung von Aufträgen, die noch nicht vom Übersetzer bearbeitet wurden, sind 25%, mind. jedoch 35,00 € zzgl. MwSt., der Angebotssumme fällig. In allen anderen Fällen wird der volle Übersetzungspreis fällig. Wir müssen uns jedoch dasjenige anrechnen lassen, was wir in Folge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen ersparen bzw. durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erwerben bzw. zu erwerben böswillig unterlassen. 

Etwa weitergehende gesetzliche Rechte des Auftraggebers werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt.

§ 4 Leistungserbringung, Leistungszeit

Die Übersetzung erfolgt vollständig, in Übereinstimmung mit den grammatikalischen Regeln, dem Textsinn und dem Verwendungszweck der Übersetzung. Fachausdrücke werden in allgemein üblicher und allgemein verständlicher Form übersetzt, sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen mitgegeben werden. 

Eine stilistische Überarbeitung ist in keinem Fall geschuldet.
Lieferfristen sind Schätzangaben, wenn diese nicht ausdrücklich als Festtermine vereinbart wurden. Sind feste Termine vereinbart, sind wir zum Hinausschieben des Termins berechtigt, wenn hierfür vom Auftraggeber zu vertretende Umstände maßgeblich sind. Dies gilt insbesondere, wenn sich herausstellt, dass ergänzende Informationen notwendig sind, um den Text sachgerecht übersetzen zu können oder für nicht termingerechte Lieferungen, die durch etwaige technische Schwierigkeiten verursacht wurden. In diesem Fall informieren wir den Auftraggeber von der voraussichtlichen Verzögerung. Geringfügige Lieferverzögerungen berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung oder zum Schadenersatz. Für Lieferverzögerungen durch den Versandweg übernehmen wir keine Haftung. Der Versand erfolgt per E-Mail, per Post oder durch von uns beauftragte Kurierdienste.

§ 5 Preis und Zahlungsbedingungen

Der Berechnung wird das zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages gültige Angebot, das zur entsprechenden Anfrage erstellt wurde, zugrunde gelegt. Die Preise verstehen sich in Euro, sofern keine andere Valuta vereinbart ist. Bei Übersetzungen richtet sich der Preis nach Sprache und Schwierigkeitsgrad des zu übersetzenden Textes (Ausgangstextes), sowie nach der Zeilenzahl bzw. Wortzahl des Ausgangstextes, sofern nicht vorab ausdrücklich eine Berechnung nach dem Zieltext vereinbart wurde. Eine Normzeile umfasst 50 Zeichen einschließlich Leerzeichen. Die Wortzahlberechnung schließt Zahlen, Symbole und sonstige Zeichen des Unicodes mit ein. Die Ermittlung der Zeichen- bzw. Wortmenge erfolgt mittels dafür geeigneter OCR Software (Texterkennungssoftware) und Zeichenzählungssoftware.
Ist für die im konkreten Fall zutreffende Übersetzung mehrdeutiger Begriffe
die Durchsicht von Informationsmaterial erforderlich,
fällt für den Zeitaufwand, der aufgrund der Durchsicht dieses Materials
anfällt, ein zusätzliches Honorar nach dem in der
Preisliste genannten Stundensatz an.
Sollte der Zieltext einer Layout-Formatierung bedürfen, so wird dies zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Kosten hängen hier vom Zeit- und Arbeitsaufwand ab. inlingua wird stets bemüht in seinen Angeboten Fixpreise für die jeweiligen Anfragen festzulegen, andernfalls werden Kostenvoranschläge erstellt, bei welchen es sich hinsichtlich des Endpreises um ca.-Angaben handelt.
Fällige Rechnungen sind mittels Überweisung, im Falle von beglaubigten Übersetzungen, spätestens bei der Abholung der Übersetzung in bar bzw. via EC- Kartenzahlung zu begleichen. Skonto wird nicht gewährt. Bei beglaubigten Übersetzungen: Sollte der Versand der Übersetzung per Post erwünscht sein, hat die Zahlung der fälligen Rechnungssumme vor dem Versand ausschließlich per Überweisung stattzufinden. Der Versand erfolgt erst nach bestätigtem Zahlungseingang.
Der Auftraggeber ist zur Nutzung der Übersetzung erst mit vollständiger
Zahlung berechtigt. 

§ 6 Urheberrecht

Übersetzungen sind geistiges Eigentum des Übersetzers.
Eine Mehrfachverwendung (etwa als Aushang, Rundschreiben, Formular, durch Druck und Vervielfältigung etc.) darf nur mit seiner Zustimmung erfolgen. 

Für die Inhalte der übertragenden Daten zeigt sich der Auftraggeber verantwortlich. Bei allen uns übertragenen Arbeiten wird das Urheberrecht des Auftraggebers vorausgesetzt. Sollte inlingua aufgrund einer von uns gelieferten Übersetzung durch Dritte wegen angeblicher oder tatsächlicher Verletzung von fremden Urheberrechten in Anspruch genommen werden, stellt uns der Auftraggeber von diesen in vollem Umfang frei. Er ist auch verpflichtet, uns aufgrund dieser Inanspruchnahme entstehende Kosten der Rechtsverteidigung auf erstes Anfordern zu tragen. 

§ 7 Mängel

Sollte die Übersetzung mangelhaft sein, hat der Auftraggeber eine angemessene Frist zu setzen, innerhalb derer der Mangel zu beseitigen ist. Mängelrügen müssen, soweit sie offensichtliche Mängel betreffen, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der in Auftrag gegebenen Arbeiten vom Auftraggeber geltend gemacht werden. Der Auftragnehmer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen, in der Übersetzung enthaltenen Mängeln, nicht jedoch auf Änderungswünsche aufgrund sprachlicher Präferenzen. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels innerhalb von 14 Tagen geltend gemacht werden. Verzichtet der Auftraggeber auf den Anspruch der Mängelbeseitigung, ergibt sich daraus nicht das Recht auf Kürzung des vereinbarten Honorars, Verweigerung der Zahlung oder Geltendmachung sonstiger Ansprüche. 

Ein Mangel liegt nicht vor, sofern die als unzureichend erkannte Übersetzungsleistung auf der Verletzung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers oder auf fehlerhaften, unvollständigen, terminologisch falschen oder schlecht lesbaren Übersetzungsvorlagen beruht. 

Sollte sich die Übersetzung für den vom Auftraggeber geplanten Verwendungszweck (Publikation, Werbezwecke etc.) als ungeeignet erweisen, behalten wir uns das Recht auf Nachbesserung vor. In keinem Fall entstehen daraus Schadensersatzansprüche an inlingua, selbst wenn aufgrund einer mangelhaften Adaption eine Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden muss oder zu einer Rufschädigung oder einem Imageverlust des Unternehmens führt. Gibt der Auftraggeber nicht an, dass eine Übersetzung zum Druck vorgesehen ist, uns vor Drucklegung keinen Korrekturabzug zukommen lässt und ohne unsere Freigabe drucken lässt, so geht jeglicher Mangel voll zu seinen Lasten. 

Bei berechtigten Beanstandungen besteht nur Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl.
Für Gewährleistungsansprüche besteht eine einjährige Gewährleistungsfrist, die ab Abnahme zu laufen beginnt. Schadensersatzansprüche bleiben von der Verkürzung der Gewährleistungsfrist unberührt.

§ 8 Haftung – Schadenersatzansprüche

Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen. In jedem Fall ist unsere Haftung auf die Höhe der Deckungssumme unserer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung beschränkt. Bei Beschädigung oder Verlust der Dateien auf kundeneigenen oder unseren Datenträgern, sowie auf den elektronischen Datenübertragungswegen und Netzwerken wird ausdrücklich keine Haftung übernommen. Für Beschädigung oder Verlust von jeglichen uns zur Verfügung gestellten Materialien jeglicher Art wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Für Schäden, die durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen etc. entstehen, wird keine Haftung übernommen. Wir haften ebenfalls nicht für Schäden, die durch Viren verursacht werden. Unsere EDV (Netzwerke, Programme, Dateien, usw.) wird regelmäßig auf Viren überprüft. Beim Versand von Dateien per e-Mail oder jeder anderen Fernübertragung ist der Auftraggeber für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Dateien und Texte zuständig. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche können nicht anerkannt werden. 

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Fälle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 9 Vertraulichkeit

Alle Übersetzungsaufträge werden grundsätzlich streng vertraulich behandelt. Unsere Mitarbeiter sind hierzu ebenfalls verpflichtet. 

§ 10 Verantwortlichkeit für Inhalte

inlingua kann nicht für den Inhalt des übersetzten Dokumentes verantwortlich gemacht werden. Ansichten, Meinungen und Inhalt liegen einzig und allein im Verantwortungsbereich des Urhebers und geben in keinster Weise die Meinung von inlingua wieder. Wir behalten uns das Recht vor, Übersetzungen von Dokumenten oder Inhalten zu verweigern.

§ 11 Gewährung einer begrenzten Lizenz

Der Auftraggeber behält alle Rechte an allen Unterlagen, die an inlingua durch den Auftraggeber oder durch vom Auftraggeber autorisierte Personen übertragen werden. Damit dieser Service angeboten werden kann, gewährt der Auftraggeber dem inlingua ein nicht-ausschließliches, bezahltes, ständiges und weltweites Recht, diese Unterlagen zu kopieren, zu verteilen, anzuzeigen, auszuführen, zu veröffentlichen, zu übersetzen, anzupassen, zu modifizieren und sonst wie im Zusammenhang mit dem Service zu nutzen, unabhängig vom Medium, von der Technik oder der Form, wie diese verwendet werden.

§ 12 Abwerbung von Mitarbeitern

Alle finanziellen sowie vertraglichen Vorgänge müssen direkt über inlingua abgewickelt werden. Alle unsere Mitarbeiter sind vertraglich an inlingua gebunden und nicht berechtigt Aufträge jetziger sowie bisheriger Auftraggeber von inlingua anzunehmen.

§ 13 Datenschutz

Die an inlingua Würzburg übermittelten Daten werden streng vertraulich behandelt und nur zu internen Zwecken verwendet und bei inlingua Würzburg gespeichert. 

§ 14 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis und weitere Geschäftsverbindungen zwischen inlingua und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts. Soweit zulässig, gilt für alle Streitigkeiten als ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile der Sitz von inlingua in Würzburg. 

§ 15 Wirksamkeit

Sollten einzelne Passagen der AGB nach geltendem Recht ungültig sein, behalten alle anderen Passagen ihre Gültigkeit. Mit Erscheinen der aktualisierten AGB verlieren ältere Versionen ihre Gültigkeit. 

Stand: 23.05.2013